Für Privatpatienten gilt:
Um mit Ihrer Privaten Krankenkasse selbstständig abrechnen zu können, benötigen Sie ein handschriftlich oder gedruckt ausgestelltes Privatrezept von Ihrem behandelnden Arzt. Das Rezept muss keiner bestimmten Form oder Farbe entsprechen.
Die Behandlungskosten sind von jedem Patienten am jeweiligen Behandlungstag in bar zu bezahlen. Durch Vorlage der ausgestellten Quittung in Verbindung mit dem Privatrezept, können Sie sich die Kosten von Ihrer Privaten Krankenkasse erstatten lassen.
Für Selbstzahler gilt:
Selbstzahler können alle podologischen Angebote als reine Privatleistung in Anspruch nehmen. Eine Erstattung über die Krankenkasse ist hier nicht möglich.
Die Behandlungskosten sind von jedem Patienten am jeweiligen Behandlungstag in bar zu bezahlen.