Informationen für Kassenpatienten

Wann besteht die Möglichkeit ein Rezept (Heilmittelverordnung 13) für Podologie zu bekommen?

Wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Das entscheidet eine Ärztin / ein Arzt (z. B. Hausarzt, Diabetologe, Orthopäde, Neurologe).

Mögliche Gründe für ein Podologie-Rezept können Sie dem Spickzettel Heilmittelkatalog Podologie entnehmen.

Die Aufzählungen sind beispielhaft und nicht abschließend. Informieren Sie sich hierzu gerne bei Ihrem behandelnden Arzt oder ihrer zuständigen Krankenkasse.

Quelle: https://thevea.de/wp-content/uploads/2024/10/bonusmaterial-podologische-therapie.pdf

Verordnungsmuster Vorderseite Heilmittelverordnung 13 Podologie.

Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/podologie/aeltere_dokumente_3/20220613_Podologie_Anlage_3_notw._Angaben_auf_der_VO_Lesefassung_barrierefrei.pdf

Druckversion | Sitemap
© Podologie Petri