Informationen für Rezeptpatienten der gesetzlichen Krankenkassen

Wann besteht die Möglichkeit ein Rezept (Heilmittelverordnung 13) für Podologie zu bekommen?

Wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Das entscheidet eine Ärztin / ein Arzt (z. B. Hausarzt, Diabetologe, Orthopäde, Neurologe).

Mögliche Gründe für ein Podologie-Rezept können Sie dem Spickzettel Heilmittelkatalog Podologie entnehmen.

Die Aufzählungen sind beispielhaft und nicht abschließend. Informieren Sie sich hierzu gerne bei Ihrem behandelnden Arzt oder ihrer zuständigen Krankenkasse. 

Vorlage Heilmittelverordnung 13

Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/podologie/aeltere_dokumente_3/20220613_Podologie_Anlage_3_notw._Angaben_auf_der_VO_Lesefassung_barrierefrei.pdf

Spickzettel Heilmittelkatalog

Quelle: https://thevea.de/wp-content/uploads/2024/10/bonusmaterial-podologische-therapie.pdf

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